Doppelhaushälfte Stadtvilla Bad Doberan

ENERGIEAUSWEISfür Wohngebäude gemäß den §§ 79 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 1 8. August 2020 2 Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Vorschau (Ausweis rechtlich nicht gültig) Energiebedarf Treibhausgasemissionen kg CO2-Äquivalent /(m²·a) 8,5 0 >250 25 50 75 100 125 150 175 200 225 A+ A B C D E F G H Endenergiebedarf dieses Gebäudes kWh/(m²·a) 15,1 Primärenergiebedarf dieses Gebäudes kWh/(m²·a) 27,2 Anforderungen gemäß GEG 2 Primärenergiebedarf Ist-Wert 27,2 kWh/(m²·a) Anforderungswert 50,0 kWh/(m²·a) Energetische Qualität der Gebäudehülle HT' Ist-Wert 0,30 W/(m²·K) Anforderungswert 0,44 W/(m²·K) Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) eingehalten Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren Verfahren nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 Verfahren nach DIN V 18599 Regelung nach § 31 GEG ("Modellgebäudeverfahren") Vereinfachungen nach § 50 Absatz 4 GEG Endenergiebedarf dieses Gebäudes [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] 15,1 kWh/(m²·a) Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien 3 Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs auf Grund des § 10 Absatz 2 Nummer 3 GEG Art: Deckungsanteil: Anteil der Pflichterfüllung: % % Geothermie und Umweltwärme 65,8 131,5 % % Wärme- und Kälterückgewinnung 30,8 61,6 Summe: % % 96,6 193,1 Maßnahmen zur Einsparung 3 Die Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs werden durch eine Maßnahme nach § 45 GEG oder als Kombination gemäß § 34 Absatz 2 GEG erfüllt. Die Anforderungen nach § 45 GEG in Verbindung mit § 16 GEG sind eingehalten. Maßnahme nach § 45 GEG in Kombination gemäß § 34 Absatz 2 GEG: Die Anforderungen nach § 16 GEG werden um % unterschritten. Anteil der Pflichterfüllung: % Vergleichswerte Endenergie 4 Erläuterungen zum Berechnungsverfahren DasGEGlässt für dieBerechnungdesEnergiebedarfsunterschiedliche Verfahren zu, die imEinzelfall zu unterschiedlichenErgebnissen führen können. InsbesonderewegenstandardisierterRandbedingungenerlauben die angegebenenWertekeineRückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch.DieausgewiesenenBedarfswertederSkalasindspezifische Werte nach dem GEG pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN), die im Allgemeinen größer ist als die Wohnfläche des Gebäudes. 1 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 2 nur bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall § 80 Absatz 2 GEG 3 nur bei Neubau 4 EFH: Einfamilienhaus, MFH: Mehrfamilienhaus Hottgenroth Software AG, Energieberater 11.6.3

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